
Nach Eingang Ihrer Anfrage per E-Mail oder Telefon prüfen wir zunächst, ob und in welchem Umfang wir Ihr Anliegen übernehmen können.
Bei kleineren Objekten erhalten Sie in der Regel kurzfristig eine erste Kosteneinschätzung für den Winterdienst.
Bei größeren Liegenschaften oder bei einer umfassenden Objektbetreuung inklusive Hausmeisterservice vereinbaren wir üblicherweise einen Vor-Ort-Termin, um die Flächen zu besichtigen und ein präzises Aufmaß zu erstellen.
Bei größeren Objekten im Rahmen des Winterdienstes führen wir eine gemeinsame Begehung vor Ort durch, um Ihre individuellen Anforderungen im Detail abzustimmen. Auf dieser Basis erstellen wir ein maßgeschneidertes Angebot, das Ihnen im Anschluss übersendet wird. Das Angebot enthält sämtliche relevanten Parameter, wie zum Beispiel vereinbarte Räumzeiten, Einsatzintervalle sowie objektspezifische Besonderheiten.
Nach Ihrer schriftlichen Angebotsannahme starten wir mit der vertraglichen Umsetzung.
Die vereinbarten Einsatzzeiten sind im Angebot verbindlich festgehalten. Entsprechend dieser Vereinbarung führen wir die Winterdienstarbeiten zuverlässig und fristgerecht durch.
Die reguläre Winterdienstsaison erstreckt sich in der Regel vom 01.10. bis zum 31.03.
Die vertragliche Vereinbarung dient als Grundlage für die Abrechnung der vereinbarten Leistungen. Rechnungen sind grundsätzlich sofort fällig und spätestens in 7 Tagen zu begleichen. Bei laufenden Winterdienst- und Hausmeisterserviceverträgen richten viele unserer Kunden einen Dauerauftrag ein, um die monatlich vereinbarten Beträge komfortabel und fristgerecht zu überweisen.
Wir bemühen uns, Ihre Anfrage so schnell wie möglich zu bearbeiten. In der Regel erhalten Sie innerhalb von 2–5 Werktagen ein verbindliches Angebot. Winterdienste sind stark nachgefragt – wir empfehlen daher, frühzeitig anzufragen. Nur durch rechtzeitige Kontaktaufnahme können wir unsere Ressourcen effizient planen und sicherstellen, dass unsere Einsatzkräfte termingerecht verfügbar sind.
Die geräumten Schneemengen werden an zuvor vereinbarten Stellen in der Nähe der zu betreuenden Flächen aufgeschichtet .Auf Gehwegen erfolgt die Schneeräumung entlang des Bordsteinrands, wobei wir stets darauf achten, dass Abflüsse und Wege frei bleiben und kein Wasserstau entsteht. Eine Abfuhr und Entsorgung des Schnees ist ebenfalls möglich, muss jedoch gesondert beauftragt werden.
In vielen Kommunen unseres Einsatzgebiets – darunter Mainz und Umgebung – ist das Streuen von auftauenden Stoffen wie klassischem Streusalz auf öffentlichen Gehwegen und Fußwegen verboten, da dies umwelt- und bodenschädlich ist und in der Straßenreinigungssatzung als Ordnungswidrigkeit geregelt ist. Stattdessen verwenden wir abstumpfende Streumittel wie Sand, Splitt oder Granulat, die die Sicherheit verbessern, ohne Schäden zu verursachen. Auf privaten Wegen kann das Material, dass Sie wünschen, vereinbart werden.
Üblicherweise führen wir zwei Räumungen pro Tag durch: die erste bis 07:00 Uhr morgens, die zweite ab 17:30 Uhr. Laut Verordnung muss in den Kernzeiten zwischen 07:00 und 20:00 Uhr nach Schneefall geräumt werden (sonn- und feiertags zwischen 09:00 und 20:00 Uhr). Diese Zeiten lassen sich auch individuell mit uns vereinbaren, allerdings steigt dabei der Aufwand, da unsere Einsatzkräfte den gesamten Tag einsatzbereit sein müssten. Aus Kosten-Nutzen-Sicht ist die Standardregelung mit zwei Räumungen pro Tag in der Regel die effizienteste Lösung.
Kontakt kann via E-Mail, und Telefon hergestellt werden (Siehe Seite: Kontakt). Wir rücken eigenständig aus, sobald der Schneefall beendet ist, und führen die Räumarbeiten zuverlässig durch.
Bei kleineren Flächen führen wir die Schneeräumung manuell mit Schneeschiebern, Besen und Streugeräten durch. Für größere Objekte setzen wir moderne Räumfahrzeuge mit Schneepflug und automatischem Streuer ein, um Effizienz und Sicherheit zu gewährleisten.
Zunächst wird die zu räumende Fläche mit geeigneten Räumwerkzeugen oder Pflügen vom Schnee befreit.
Anschließend erfolgt die Reinigung mit Besen oder Feger, um grobe Eis- und Schneereste zu entfernen.
Zum Abschluss stellen wir die Trittsicherheit wieder her, indem abstumpfende Streumittel wie Splitt aufgebracht werden.
Eine Lagerung des Streumaterials vor Ort ist nicht zwingend erforderlich, erleichtert uns jedoch die Arbeiten erheblich. Alternativ können wir das Material auch selbst transportieren, was jedoch mit zusätzlichem Aufwand verbunden ist.
Je nach Objektgröße müssen wir Mitarbeiter und Materialien vorhalten um bei Schneefall die Räumungen gewährleisten zu können. Bei Objekten die wir im Rahmen eines Hausmeisterservicevertrages betreuen, berechnen wir keine Bereitschaftspauschalen. Es gibt unterschiedliche Bepreisungsmodelle: Pro Räumung, Pauschal pro Monat und eine feste Anzahl von Räumungen für einen Festpreis (Danach pro Räumung).

Lassen Sie sich von uns ein individuelles, kostenfreies Angebot für Ihre gewünschten Leistungen erstellen.
Fairness und Offenheit sind für uns zentrale Prinzipien. Aus diesem Grund besprechen wir die preisliche Ausrichtung frühzeitig, sodass beide Seiten von Beginn an Planungssicherheit und Transparenz haben.
Dank unserer umfassenden Erfahrung sind wir auch bei komplexen und anspruchsvollen Situationen ein verlässlicher Ansprechpartner.
Auf unsere Zuverlässigkeit können Sie sich jederzeit verlassen. Ihr Objekt betreuen wir mit derselben Sorgfalt, als wäre es unser eigenes.
Lagern Sie die Haftung an uns aus in dem Sie uns beauftragen. Wenn wir grob fahrlässig handeln sollten übernimmt unsere Betriebshaftpflichversicherung.